Allgemeine Geschäftsbedingungen – MyParken

I. Geltungsbereich/Präambel
Diese Geschäftsbedingungen von myparken gelten für die PKW-Verwahrung, die Beförderung des Kunden zum Flughafen Frankfurt, seinen Rücktransport von dort zum Betriebsgelände, das Valet-Parken sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Dienstleistungen.
Abweichende Bestimmungen, auch soweit sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden oder Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden ausdrücklich von myparken schriftlich anerkannt.
II. Vertragsabschluss
Auf eine Buchungsanfrage des Kunden hin kommt mit entsprechender Buchungsbestätigung von myparken ein Vertrag über die nachgefragten und bestätigten Leistungen zustande. Bei telefonischen Anfragen erfolgt der Hinweis auf die geltenden AGB telefonisch, bei Anfrage mit Email per Autoantwort und bei Online Buchungen über das Buchungssystem. Die AGB sind einsehbar und herunterladbar/ausdruckbar auf der Website von myparken.
Vertragspartner sind der Kunde und myparken. Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, haftet er myparken gegenüber als Besteller zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern myparken eine entsprechende Erklärung des Bestellers vorliegt. Davon unabhängig ist jeder Besteller verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Kunden weiterzuleiten.
III. Leistungen, Preise, Zahlung
myparken ist verpflichtet, die von dem Kunden gebuchten Leistungen nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die vereinbarten Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden oder vom Besteller veranlassten Leistungen und Auslagen von myparken gegenüber Dritten.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate, und erhöht sich der von myparken allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann diese den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um maximal 10 % anheben.
Die Rechnung von myparken ist sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
myparken kann die Herausgabe des eingestellten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechungspreises verweigern.
myparken ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach einen angemessenen Vorschuss zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung von myparken aufrechnen oder mindern.
IV. Rücktritt
myparken räumt dem Kunden ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen: Im Falle des Rücktritts eines Kunden hat myparken Anspruch auf angemessene Entschädigung. myparken hat das Recht eine Rücktrittspauschale in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises geltend zu machen.
Storniert der Kunde die gebuchte Leistung spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin des Leistungsbeginns, verzichtet myparken auf Entschädigungsansprüche.
Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen. Innerhalb dieser Frist kann auch myparken vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von myparken die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht binnen einer hierfür bestimmten Frist geleistet, so ist myparken ebenfalls zum Rücktritt berechtigt.
Der Kunde und myparken sind darüber hinaus jedoch berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Als wichtiger Grund sind im Übrigen insbesondere höhere Gewalt, erhebliche Vermögensverschlechterungen seit Vertragsschluss bzw. die Eröffnung oder Beantragung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder von myparken sowie die berechtigte Besorgnis von myparken, die Inanspruchnahme der gebuchten Leistungen durch den Kunden werde das Ansehen des Unternehmens oder die Betriebssicherheit gefährden. Die dieses Kündigungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündigungsrechtes aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen. Vergünstigte Spar- bzw. Aktionspreise können nicht storniert oder geändert werden.
Unberührt hiervon bleibt das Recht zum Widerruf für Verbraucher:
Widerrufsbelehrung für Dienstleistungen:
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vetragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie myparken, Inhaber Vural Burakcin Sindlinger Bahnstr. 103 a, 65931 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 – 37 56 87 38, E-Mail: info@myparken.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An: myparken, Inhaber Vural Burakcin
Sindlinger Bahnstr. 103 a, 65931 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 – 37 56 87 38, E-Mail: info@myparken.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.

V. Haftung
Die Inanspruchnahme von Dienstleitungen und weiteren Angeboten von Myparken erfolgt auf eigene Gefahr des Kunden.

Myparken haftet ausschließlich nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf ein Verschulden (vorsätzlich oder fahrlässig) von Myparken oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen) zurückzuführen sind sowie für grobes Verschulden bei der Verursachung von sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Myparken oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies vorausgesetzt, gelten zusätzlich die folgenden Bestimmungen (jedoch mit dieser Einschränkung):

myparken wird den Kunden schnellstmöglich zum oder vom Flughafen befördern. Der Kunde ist für das Timing und die notwendigen Zeitfenster vollständig eigenverantwortlich. Jegliche Ankunftszeiten sind unverbindlich, sofern der Kunde selbstständig zum oder vom Flughafen reist, erfolgt dies ausschließlich auf Gefahr und Kosten des Kunden.
myparken haftet nicht für Gegenstände, insbesondere Bargeld, Banknoten, Urkunden etc. die der Kunde im Fahrzeug zurücklässt.
Bei Schäden durch Immissionen ist myparken vom Schadenersatz ebenso frei wie bei höherer Gewalt sowie bei Schäden durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Wild- und jeglichen Tierschäden, Schäden durch Tierexkremente und elementare Naturkräfte.
Der Kunde haftet für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden an Rechtsgütern von myparken oder Dritter auf dem Betriebsgelände von myparken sowie für Schäden, die durch von ihm auf das Betriebsgelände von myparken verbrachte Personen oder Sachen verursacht wurden.
Unabhängig vom Verschulden haftet der Kunde für alle Schäden, die infolge technischer Defekte durch das von ihm oder von ihm beauftragte Dritte auf dem Betriebsgelände von myparken verbrachte Fahrzeug verursacht werden (z. B. Ölverlust, Explosion). Dies gilt auch dann, wenn derartige Defekte nicht in dem Zustandsbericht über das Fahrzeug aufgenommen worden sind oder bislang unbekannt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Versicherungen aus einem Schadensfall im Voraus an myparken ab, soweit myparken aus einem solchen Schadenereignis selbst in Anspruch genommen wird.
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von myparken bereitgestellten Parkplätze erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.
myparken übernimmt keinerlei Haftung für den Fall, dass an einem abgestellten PKW während der Parkdauer ein Schaden verursacht wird.
myparken haftet zudem nicht für Brandschäden oder Diebstahl des Fahrzeuges während der vereinbarten Parkdauer.
In keinem Fall haftet myparken für vom Fahrer bzw. Kunden auf dem Parkplatzgelände verursachte Unfälle mit Sach- und /oder Personenschäden.
myparken übernimmt darüber hinaus keine Haftung für Schäden an Gepäckstücken des Kunden, die auf dem Firmengelände oder im Verlauf des durchgeführten Shuttle-Service auftreten.
VI. Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände gelten die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Der Kunde hat die durch die Verkehrsführung vorgegebenen Regelungen zu beachten.
Jeder Kunde und die von ihm Beauftragten haben sich so zu verhalten, dass Gefährdungen und Schädigungen Dritter ausgeschlossen sind.
Den Anweisungen von myparken, ihrer Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Der Einstellplatz gilt als ordnungsgemäß übergeben, wenn etwaige Beanstandungen nicht unverzüglich myparken zur Kenntnis gebracht werden.
Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorgesehenen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Ausparken auf den benachbarten Einstellplätzen möglich ist.
Soweit dem Kunden ein bestimmter Einstellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug ausschließlich auf dem vorgegebenen Einstellplatz zu parken.
Verstößt der Kunde gegen die Bestimmung, sein Fahrzeug auf dem zugewiesenen Einstellplatz zu parken, so ist myparken berechtigt, das falsch geparkte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten des Kunden zum zugewiesenen Einstellplatz zu verbringen bzw. nötigenfalls kostenpflichtig abschleppen zu lassen, insbesondere bei behinderndem Abstellen des Fahrzeuges.
Das Betriebsgelände und seine Einrichtungen sind pfleglich und sachgemäß zu behandeln.
Im Falle der Beschädigung werden die entstandenen Kosten dem Kunden nach Beseitigung in Rechnung gestellt.
Dem Kunden ist es untersagt,auf dem Betriebsgelände Reparaturen vorzunehmen (Ausnahme: durch autorisierte Pannennotdienste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen bzw. im Fahrzeug befindlichen Müll auf dem Betriebsgelände zu entsorgen.
Verunreinigungen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ordnungsgemäß durch diesen zu beseitigen. Anderenfalls ist myparken berechtigt, diese Verunreinigungen auf Kosten des Kunden zu beseitigen.
Im Falle der Verunreinigung des Bodens oder des Grundwassers muss die Beseitigung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kunden erfolgen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selbstvornahme.
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände zu anderen Zwecken als der Fahrzeugeinstellung und -abholung, des Be- und Entladens sowie während eventueller Wartezeiten auf den Transport zum Flughafen Frankfurt ist nicht gestattet. Auch hierbei ist den Anweisungen von myparken, ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen Folge zu leisten.
Mit dem Befahren des Betriebsgeländes versichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist und das Fahrzeug den gesetzlich vorgeschrieben Versicherungsschutz bis zum Verlassen des Betriebsgeländes besitzt.
Auf Verlangen sind myparken, ihren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen Fahrerlaubnis und Fahrzeugschein vorzulegen. In geeigneten Fällen kann auch der Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes verlangt werden. Können die vorgezeichneten Dokumente nicht vorgelegt werden, ist myparken berechtigt, die Vertragserfüllung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadenersatz.
VII. Valet Service und Schlüsseldeponierung:
Valet Service: Das Kundenfahrzeug wird durch einen Mitarbeiter von myparken am Flughafen-Terminal am vereinbarten Ort entgegengenommen und auf dem Betriebsgelände gebracht. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist, vollumfänglich verkehrssicher, haftpflichtversichert, mit einem amtlichen Kennzeichen und mit einer gültigen amtlichen Prüfplakette versehen ist. Andernfalls ist myparken berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu verweigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Sofern die vorgenannte Mangelhaftigkeit des Fahrzeuges vom Kunden verschwiegen wird oder aus sonstigen Gründen nicht offenkundig wird, übernimmt der Kunde im Falle einer hieraus resultierenden Inanspruchnahme von myparken und/oder des Erfüllungsgehilfen die gewillkürte oder gesetzliche Prozessstandschaft auf eigene Gefahr und Kosten. Eine Freistellung von Schadensersatzansprüchen und sonstigen Forderungen gegen myparken und/oder des Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen hieraus erfolgt in jedem Falle sowie der Ersatz aller hieraus entstehenden Schäden von myparken und/oder des Erfüllungsgehilfen. Im Übrigen werden Schäden Dritter durch Unfallereignisse beim Valetservice sofern rechtlich und tatsächlich möglich ausschließlich durch die Haftpflichtversicherung des Kundefahrzeugs abgewickelt. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer Schadensabwicklung mitzuwirken und ggf. notwendige Erklärungen abzugeben.
Fahrzeugschlüssel-Deponierung: Der Kunde kann auf Wunsch seinen Fahrzeugschlüssel während der Einstelldauer bei myparken deponieren. Bei der Inanspruchnahme des Valet Service und in Einzelfällen aus organisatorisch/logistischen Gründen ist die Fahrzeugschlüssel-Deponierung obligatorisch.
VIII. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist myparken. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Frankfurt am Main.
myparken ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

MyParken West (Hauptzentrale)
Sindlinger Bahnstr. 103 a
65931 Frankfurt am Main
Telefon: 069 37568738


MyParken Nord
Frankfurt Höchst Farbwerke
65929 Frankfurt
Telefon: +49 69 37568738