Allgemeine Geschäftsbedingungen — MyParken

I. Geltungsbereich/Präambel
Diese Geschäfts­be­din­gun­gen von myparken gel­ten für die PKW-Ver­wahrung, die Beförderung des Kun­den zum Flughafen Frank­furt, seinen Rück­trans­port von dort zum Betrieb­s­gelände, das Valet-Parken sowie alle für den Kun­den erbracht­en weit­eren Dien­stleis­tun­gen.
Abwe­ichende Bes­tim­mungen, auch soweit sie in den All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen des Kun­den oder Bestellers enthal­ten sind, find­en keine Anwen­dung, es sei denn, sie wer­den aus­drück­lich von myparken schriftlich anerkan­nt.
II. Ver­tragsab­schluss
Auf eine Buchungsan­frage des Kun­den hin kommt mit entsprechen­der Buchungs­bestä­ti­gung von myparken ein Ver­trag über die nachge­fragten und bestätigten Leis­tun­gen zus­tande. Bei tele­fonis­chen Anfra­gen erfol­gt der Hin­weis auf die gel­tenden AGB tele­fonisch, bei Anfrage mit Email per Autoant­wort und bei Online Buchun­gen über das Buchungssys­tem. Die AGB sind ein­se­hbar und herunterladbar/ausdruckbar auf der Web­site von myparken.
Ver­tragspart­ner sind der Kunde und myparken. Nimmt ein Drit­ter die Buchung für den Kun­den vor, haftet er myparken gegenüber als Besteller zusam­men mit dem Kun­den als Gesamtschuld­ner für alle Verpflich­tun­gen aus dem Ver­trag, sofern myparken eine entsprechende Erk­lärung des Bestellers vor­liegt. Davon unab­hängig ist jed­er Besteller verpflichtet, alle buchungsrel­e­van­ten Infor­ma­tio­nen, ins­beson­dere diese All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen, an den Kun­den weit­erzuleit­en.
III. Leis­tun­gen, Preise, Zahlung
myparken ist verpflichtet, die von dem Kun­den gebucht­en Leis­tun­gen nach Maß­gabe dieser All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen bere­itzuhal­ten und die vere­in­barten Leis­tun­gen zu erbrin­gen.
Der Kunde ist verpflichtet, die für die vere­in­barten Leis­tun­gen gel­tenden bzw. vere­in­barten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kun­den oder vom Besteller ver­an­lassten Leis­tun­gen und Aus­la­gen von myparken gegenüber Drit­ten.
Die vere­in­barten Preise schließen die jew­eilige geset­zliche Mehrw­ert­s­teuer ein. Über­schre­it­et der Zeitraum zwis­chen Ver­tragss­chluss und Ver­tragser­fül­lung vier Monate, und erhöht sich der von myparken all­ge­mein für der­ar­tige Leis­tun­gen berech­nete Preis, so kann diese den ver­traglich vere­in­barten Preis angemessen, höch­stens jedoch um max­i­mal 10 % anheben.
Die Rech­nung von myparken ist sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
myparken kann die Her­aus­gabe des eingestell­ten Fahrzeuges ohne vorherige Zahlung des Rechung­spreis­es ver­weigern.
myparken ist berechtigt, bei Ver­tragss­chluss oder danach einen angemesse­nen Vorschuss zu ver­lan­gen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fäl­ligkeit kön­nen im Ver­trag schriftlich vere­in­bart wer­den. Der Kunde kann nur mit ein­er unbe­strit­te­nen oder recht­skräftig fest­gestell­ten Forderung gegenüber ein­er Forderung von myparken aufrech­nen oder min­dern.
IV. Rück­tritt
myparken räumt dem Kun­den ein jed­erzeit­iges Rück­trittsrecht ein. Dabei gel­ten fol­gende Bes­tim­mungen: Im Falle des Rück­tritts eines Kun­den hat myparken Anspruch auf angemessene Entschädi­gung. myparken hat das Recht eine Rück­trittspauschale in Höhe von 50 % des vere­in­barten Preis­es gel­tend zu machen.
Storniert der Kunde die gebuchte Leis­tung spätestens 24 Stun­den vor dem vere­in­barten Ter­min des Leis­tungs­be­ginns, verzichtet myparken auf Entschädi­gungsansprüche.
Die Rück­trittserk­lärung muss schriftlich erfol­gen. Inner­halb dieser Frist kann auch myparken vom Ver­trag zurück­treten, wenn Anfra­gen ander­er Kun­den vor­liegen und der Kunde auf Rück­frage von myparken die Buchung nicht endgültig bestätigt. Wird eine vere­in­barte Vorauszahlung nicht bin­nen ein­er hier­für bes­timmten Frist geleis­tet, so ist myparken eben­falls zum Rück­tritt berechtigt.
Der Kunde und myparken sind darüber hin­aus jedoch berechtigt, aus wichtigem Grund vom Ver­trag zurück­zutreten. Als wichtiger Grund sind im Übri­gen ins­beson­dere höhere Gewalt, erhe­bliche Ver­mö­gensver­schlechterun­gen seit Ver­tragss­chluss bzw. die Eröff­nung oder Beantra­gung eines Insol­ven­zver­fahrens über das Ver­mö­gen des Kun­den oder von myparken sowie die berechtigte Besorg­nis von myparken, die Inanspruch­nahme der gebucht­en Leis­tun­gen durch den Kun­den werde das Anse­hen des Unternehmens oder die Betrieb­ssicher­heit gefährden. Die dieses Kündi­gungsrecht ausübende Partei hat vor Ausübung des Kündi­gungsrecht­es aus wichtigem Grund die andere Partei hierüber unverzüglich schriftlich in Ken­nt­nis zu set­zen. Ein Anspruch auf Schaden­er­satz ist in diesen Fällen aus­geschlossen. Vergün­stigte Spar- bzw. Aktion­spreise kön­nen nicht storniert oder geän­dert wer­den.
Unberührt hier­von bleibt das Recht zum Wider­ruf für Ver­brauch­er:
Wider­rufs­belehrung für Dien­stleis­tun­gen:
Wider­ruf­s­recht: Sie haben das Recht, bin­nen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grün­den diesen Ver­trag zu wider­rufen. Die Wider­rufs­frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vetragss­chlusses. Um Ihr Wider­ruf­s­recht auszuüben, müssen Sie myparken, Inhab­er Vur­al Burakcin Sin­dlinger Bahn­str. 103 a, 65931 Frank­furt am Main Tele­fon: +49 69 – 37 56 87 38, E‑Mail: info@myparken.de, mit­tels ein­er ein­deuti­gen Erk­lärung (z. B. ein mit der Post ver­sandter Brief, Tele­fax oder E‑Mail) über Ihren Entschluss, diesen Ver­trag zu wider­rufen, informieren. Sie kön­nen dafür das beige­fügte Muster-Wider­rufs­for­mu­lar ver­wen­den, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­teilung über die Ausübung des Wider­ruf­s­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absenden.
Fol­gen des Wider­rufs
Wenn Sie diesen Ver­trag wider­rufen, haben wir Ihnen alle Zahlun­gen, die wir von Ihnen erhal­ten haben, ein­schließlich der Liefer­kosten (mit Aus­nahme der zusät­zlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Liefer­ung als die von uns ange­botene, gün­stig­ste Stan­dard­liefer­ung gewählt haben), unverzüglich und spätestens bin­nen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück­zuzahlen, an dem die Mit­teilung über Ihren Wider­ruf dieses Ver­trags bei uns einge­gan­gen ist. Für diese Rück­zahlung ver­wen­den wir das­selbe Zahlungsmit­tel, das Sie bei der ursprünglichen Transak­tion einge­set­zt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde aus­drück­lich etwas anderes vere­in­bart; in keinem Fall wer­den Ihnen wegen dieser Rück­zahlung Ent­gelte berech­net. Haben Sie ver­langt, dass die Dien­stleis­tun­gen während der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie uns einen angemesse­nen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Wider­ruf­s­rechts hin­sichtlich dieses Ver­trags unter­richt­en, bere­its erbracht­en Dien­stleis­tun­gen im Ver­gle­ich zum Gesam­tum­fang der im Ver­trag vorge­se­henen Dien­stleis­tun­gen entspricht.
Muster-Wider­rufs­for­mu­lar:
(Wenn Sie den Ver­trag wider­rufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses For­mu­lar aus und senden Sie es zurück.)

An: myparken, Inhab­er Vur­al Burakcin
Sin­dlinger Bahn­str. 103 a, 65931 Frank­furt am Main
Tele­fon: +49 69 – 37 56 87 38, E‑Mail: info@myparken.de
Hier­mit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlosse­nen Ver­trag über den Kauf der fol­gen­den Waren (*)/die Erbringung der fol­gen­den Dien­stleis­tung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unter­schrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mit­teilung auf Papi­er)
Datum
(*) Unzutr­e­f­fend­es streichen.

V. Haf­tung
Die Inanspruch­nahme von Dien­stleitun­gen und weit­eren Ange­boten von Myparken erfol­gt auf eigene Gefahr des Kunden.

Myparken haftet auss­chließlich nach den geset­zlichen Bes­tim­mungen für Schä­den aus der Ver­let­zung des Lebens, des Kör­pers oder der Gesund­heit, die auf ein Ver­schulden (vorsät­zlich oder fahrläs­sig) von Myparken oder eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen) zurück­zuführen sind sowie für grobes Ver­schulden bei der Verur­sachung von son­sti­gen Schä­den, die auf ein­er grob fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung von Myparken oder auf ein­er vorsät­zlichen oder grob fahrläs­si­gen Pflichtver­let­zung eines geset­zlichen Vertreters oder Erfül­lungs­ge­hil­fen beruhen. Dies voraus­ge­set­zt, gel­ten zusät­zlich die fol­gen­den Bes­tim­mungen (jedoch mit dieser Einschränkung):

myparken wird den Kun­den schnell­st­möglich zum oder vom Flughafen befördern. Der Kunde ist für das Tim­ing und die notwendi­gen Zeit­fen­ster voll­ständig eigen­ver­ant­wortlich. Jegliche Ankun­ft­szeit­en sind unverbindlich, sofern der Kunde selb­st­ständig zum oder vom Flughafen reist, erfol­gt dies auss­chließlich auf Gefahr und Kosten des Kun­den.
myparken haftet nicht für Gegen­stände, ins­beson­dere Bargeld, Ban­knoten, Urkun­den etc. die der Kunde im Fahrzeug zurück­lässt.
Bei Schä­den durch Immis­sio­nen ist myparken vom Schaden­er­satz eben­so frei wie bei höher­er Gewalt sowie bei Schä­den durch innere und äußere Unruhen, Kriegsereignisse, Wild- und jeglichen Tier­schä­den, Schä­den durch Tierexkre­mente und ele­mentare Naturkräfte.
Der Kunde haftet für vorsät­zlich oder fahrläs­sig verur­sachte Schä­den an Rechts­gütern von myparken oder Drit­ter auf dem Betrieb­s­gelände von myparken sowie für Schä­den, die durch von ihm auf das Betrieb­s­gelände von myparken ver­brachte Per­so­n­en oder Sachen verur­sacht wur­den.
Unab­hängig vom Ver­schulden haftet der Kunde für alle Schä­den, die infolge tech­nis­ch­er Defek­te durch das von ihm oder von ihm beauf­tragte Dritte auf dem Betrieb­s­gelände von myparken ver­brachte Fahrzeug verur­sacht wer­den (z. B. Ölver­lust, Explo­sion). Dies gilt auch dann, wenn der­ar­tige Defek­te nicht in dem Zus­tands­bericht über das Fahrzeug aufgenom­men wor­den sind oder bis­lang unbekan­nt waren.
Der Kunde tritt eigene Ansprüche gegen Dritte oder Ver­sicherun­gen aus einem Schadens­fall im Voraus an myparken ab, soweit myparken aus einem solchen Schadenereig­nis selb­st in Anspruch genom­men wird.
Das Abstellen des Fahrzeuges auf einem der von myparken bere­it­gestell­ten Park­plätze erfol­gt auss­chließlich auf Gefahr des Kun­den.
myparken übern­immt kein­er­lei Haf­tung für den Fall, dass an einem abgestell­ten PKW während der Park­dauer ein Schaden verur­sacht wird.
myparken haftet zudem nicht für Brand­schä­den oder Dieb­stahl des Fahrzeuges während der vere­in­barten Park­dauer.
In keinem Fall haftet myparken für vom Fahrer bzw. Kun­den auf dem Park­platzgelände verur­sachte Unfälle mit Sach- und /oder Per­so­n­en­schä­den.
myparken übern­immt darüber hin­aus keine Haf­tung für Schä­den an Gepäck­stück­en des Kun­den, die auf dem Fir­men­gelände oder im Ver­lauf des durchge­führten Shut­tle-Ser­vice auftreten.
VI. Ver­hal­ten auf dem Betrieb­s­gelände
Auf dem Betrieb­s­gelände gel­ten die Vorschriften der Straßen­verkehrsor­d­nung (StVO).
Der Kunde hat die durch die Verkehrs­führung vorgegebe­nen Regelun­gen zu beacht­en.
Jed­er Kunde und die von ihm Beauf­tragten haben sich so zu ver­hal­ten, dass Gefährdun­gen und Schädi­gun­gen Drit­ter aus­geschlossen sind.
Den Anweisun­gen von myparken, ihrer Mitar­beit­er oder Erfül­lungs­ge­hil­fen ist Folge zu leis­ten.
Der Ein­stellplatz gilt als ord­nungs­gemäß übergeben, wenn etwaige Bean­stan­dun­gen nicht unverzüglich myparken zur Ken­nt­nis gebracht wer­den.
Der Kunde hat sein Fahrzeug in der vorge­se­henen Markierung zu parken und zwar in der Weise, dass jed­erzeit das unge­hin­derte Ein- und Aus­parken auf den benach­barten Ein­stellplätzen möglich ist.
Soweit dem Kun­den ein bes­timmter Ein­stellplatz zugewiesen ist, ist der Kunde verpflichtet, sein Fahrzeug auss­chließlich auf dem vorgegebe­nen Ein­stellplatz zu parken.
Ver­stößt der Kunde gegen die Bes­tim­mung, sein Fahrzeug auf dem zugewiese­nen Ein­stellplatz zu parken, so ist myparken berechtigt, das falsch gepark­te Fahrzeug durch geeignete Maß­nah­men auf Kosten des Kun­den zum zugewiese­nen Ein­stellplatz zu ver­brin­gen bzw. nöti­gen­falls kostenpflichtig abschlep­pen zu lassen, ins­beson­dere bei behin­dern­dem Abstellen des Fahrzeuges.
Das Betrieb­s­gelände und seine Ein­rich­tun­gen sind pfleglich und sachgemäß zu behan­deln.
Im Falle der Beschädi­gung wer­den die ent­stande­nen Kosten dem Kun­den nach Besei­t­i­gung in Rech­nung gestellt.
Dem Kun­den ist es untersagt,auf dem Betrieb­s­gelände Repara­turen vorzunehmen (Aus­nahme: durch autorisierte Pan­nen­not­di­en­ste), Fahrzeuge zu waschen oder zu reini­gen, Kühlwass­er, Kraft­stoffe oder Öle abzu­lassen bzw. im Fahrzeug befind­lichen Müll auf dem Betrieb­s­gelände zu entsor­gen.
Verun­reini­gun­gen, die der Kunde zu vertreten hat, sind unverzüglich und ord­nungs­gemäß durch diesen zu beseit­i­gen. Anderen­falls ist myparken berechtigt, diese Verun­reini­gun­gen auf Kosten des Kun­den zu beseit­i­gen.
Im Falle der Verun­reini­gung des Bodens oder des Grund­wassers muss die Besei­t­i­gung durch ein autorisiertes Fachunternehmen auf Kosten des Kun­den erfol­gen. In diesen Fällen hat der Kunde kein Recht zur Selb­stvor­nahme.
Der Aufen­thalt auf dem Betrieb­s­gelände zu anderen Zweck­en als der Fahrzeuge­in­stel­lung und ‑abhol­ung, des Be- und Ent­ladens sowie während eventueller Wartezeit­en auf den Trans­port zum Flughafen Frank­furt ist nicht ges­tat­tet. Auch hier­bei ist den Anweisun­gen von myparken, ihrer Mitar­beit­er und Erfül­lungs­ge­hil­fen Folge zu leis­ten.
Mit dem Befahren des Betrieb­s­gelän­des ver­sichert der Kunde, dass der Fahrer im Besitz der erforder­lichen Fahrerlaub­nis ist und das Fahrzeug den geset­zlich vorgeschrieben Ver­sicherungss­chutz bis zum Ver­lassen des Betrieb­s­gelän­des besitzt.
Auf Ver­lan­gen sind myparken, ihren Mitar­beit­ern und Erfül­lungs­ge­hil­fen Fahrerlaub­nis und Fahrzeugschein vorzule­gen. In geeigneten Fällen kann auch der Nach­weis aus­re­ichen­den Ver­sicherungss­chutzes ver­langt wer­den. Kön­nen die vorgeze­ich­neten Doku­mente nicht vorgelegt wer­den, ist myparken berechtigt, die Ver­tragser­fül­lung abzulehnen. In diesen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf Schaden­er­satz.
VII. Valet Ser­vice und Schlüs­selde­ponierung:
Valet Ser­vice: Das Kun­den­fahrzeug wird durch einen Mitar­beit­er von myparken am Flughafen-Ter­mi­nal am vere­in­barten Ort ent­ge­gengenom­men und auf dem Betrieb­s­gelände gebracht. Voraus­set­zung dafür ist, dass das Fahrzeug für den öffentlichen Verkehr zuge­lassen ist, vol­lum­fänglich verkehrssich­er, haftpflichtver­sichert, mit einem amtlichen Kennze­ichen und mit ein­er gülti­gen amtlichen Prüf­plakette verse­hen ist. Andern­falls ist myparken berechtigt, die Annahme des Fahrzeuges zu ver­weigern und der Kunde bleibt zur Zahlung der vere­in­barten Vergü­tung verpflichtet. Sofern die vor­ge­nan­nte Man­gel­haftigkeit des Fahrzeuges vom Kun­den ver­schwiegen wird oder aus son­sti­gen Grün­den nicht offenkundig wird, übern­immt der Kunde im Falle ein­er hier­aus resul­tieren­den Inanspruch­nahme von myparken und/oder des Erfül­lungs­ge­hil­fen die gewil­lkürte oder geset­zliche Prozess­stand­schaft auf eigene Gefahr und Kosten. Eine Freis­tel­lung von Schadenser­satzansprüchen und son­sti­gen Forderun­gen gegen myparken und/oder des Erfül­lungs­ge­hil­fen von Ansprüchen hier­aus erfol­gt in jedem Falle sowie der Ersatz aller hier­aus entste­hen­den Schä­den von myparken und/oder des Erfül­lungs­ge­hil­fen. Im Übri­gen wer­den Schä­den Drit­ter durch Unfall­ereignisse beim Valet­ser­vice sofern rechtlich und tat­säch­lich möglich auss­chließlich durch die Haftpflichtver­sicherung des Kun­de­fahrzeugs abgewick­elt. Der Kunde ist verpflichtet, bei ein­er Schadens­ab­wick­lung mitzuwirken und ggf. notwendi­ge Erk­lärun­gen abzugeben.
Fahrzeugschlüs­sel-Deponierung: Der Kunde kann auf Wun­sch seinen Fahrzeugschlüs­sel während der Ein­stell­dauer bei myparken deponieren. Bei der Inanspruch­nahme des Valet Ser­vice und in Einzelfällen aus organisatorisch/logistischen Grün­den ist die Fahrzeugschlüs­sel-Deponierung oblig­a­torisch.
VIII. Schluss­bes­tim­mungen
Änderun­gen oder Ergänzun­gen des Ver­trages, der Antragsan­nahme oder dieser Geschäfts­be­din­gun­gen sollen schriftlich erfol­gen.
Ein­seit­ige Änderun­gen oder Ergänzun­gen durch den Kun­den sind unwirk­sam.
Erfül­lungs- und Zahlung­sort ist myparken. Auss­chließlich­er Gerichts­stand – auch für Scheck- und Wech­sel­stre­it­igkeit­en – ist im kaufmän­nis­chen Verkehr Frank­furt am Main.
myparken ist jedoch berechtigt, Kla­gen und son­stige gerichtliche Ver­fahren auch am all­ge­meinen Gerichts­stand des Kun­den anhängig zu machen.
Es gilt das Recht der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land.
Im Übri­gen gel­ten die geset­zlichen Bestimmungen.

MyParken West (Hauptzen­trale)
Sin­dlinger Bahn­str. 103 a
65931 Frank­furt am Main
Tele­fon: 069 37568738


MyParken Nord
Frank­furt Höchst Farbwerke
65929 Frankfurt
Tele­fon: +49 69 37568738

Online-Parkpaltz-FFM-buchen